Als Clint Eastwoods Film “Million Dollar Baby” 2004 in die Kinos kam, sorgte er für einige Aufregung. Haben leidende, todkranke Menschen ein Recht auf Sterbehilfe, wenn Sie nicht mehr leben möchten? Und wie, auch das fragt der Film explizit, steht die (katholische) Kirche zu dieser Frage?
Die Handlung des Films sei hier kurz umrissen: Der schon etwas in die Jahre gekommene Boxtrainer Frankie Dunn trainiert die 31-jährige Kellnerin Maggie Fitzgerald zur Profiboxerin. Gleichzeitig befasst er sich als regelmäßiger Kirchgänger mit theologischen Fragen und gerät in Konflikt mit einem etwas unsympathisch dargestellten Priester.
Als Maggie schließlich in Las Vegas gegen die Titelverteidigerin im Mittelgewicht, eine ehemalige Prostituierte aus Ostberlin kämpft, kommt es zum Unglück. Die Ostdeutsche ist für ihre regelwidrige Kampfweise bekannt und schlägt Maggie zwischen den Runden hinterrücks nieder. Maggie knallt als Folge dieses Schlags mit dem Kopf auf einen Boxschemel, bricht sich das Genick und ist fortan vom Hals ab gelähmt. Sie muss nun künstlich, durch ein Beatmungsgerät am Leben erhalten werden.
Durch unglaubliche Pflegefehler (das muss ich als Ex-Altenpfleger an dieser Stelle anmerken), entwickelt sie einen derart schweren Dekubitus am linken Bein, dass dieses vom Schenkel abwärts amputiert werden muss. Es besteht keinerlei Hoffnung mehr für Maggie, jemals wieder ein normales Leben zu führen. (Vor allem nicht bei dieser schlechten Pflege.) Sie leidet derart unter ihrer Situation, dass sie ihren ehemaligen Trainer darum bittet, Sterbehilfe zu leisten.
Zuerst verweigert Frankie ihr diese Hilfe. Als sich jedoch Maggie, die unbedingt sterben möchte, die Zunge abbeißt, in der Hoffnung, so endlich ihr Leben selbst zu beenden, besinnt sich Frankie. Der Boxtrainer erkennt, wie ernst es Maggie ist und bespricht sich mit seinem Priester, ob Sterbehilfe im kirchlichen Sinn erlaubt sei. Der Priester teilt ihm jedoch richtig mit, Sterbehilfe wäre eine Todsünde und Frankie könne hierdurch sein Seelenheil verlieren. Das heißt, wer absichtsvoll einen anderen Menschen ermordet, kann im Sinne der Kirche der ewigen Verdammnis anheimfallen.
Entgegen dieser Warnung begibt sich Frankie dennoch eines Nachts ins Krankenhaus, schaltet die Beatmungsmaschine ab, gibt Maggie Adrenalin in den Tropf und bringt sie so um.
Der Film beginnt also ganz im Sinne des klassischen Boxkinos: Außenseiter kämpft um Anerkennung und erhält die Chance, den amtierenden Meister herauszufordern und den Titel zu erringen. Anders als Rocky und seine unzähligen Nachahmer, endet der Film aber nicht in einem überraschenden Sieg des Außenseiters gegen den Favoriten, sondern in einer melodramatisch-aufgeblasenen moralischen Fragestellung: Darf man einen todkranken Patienten töten, um ihn von seinem Leiden zu erlösen?
Während mir der erste Teil des Films richtig Spaß machte, kippte der zweite Teil des Films in meinen Augen erheblich. Sicher, Clint Eastwood ist ein großer Regisseur und der Film lässt es alles in allem auch im zweiten Teil nicht an Vielschichtigkeit fehlen. Dennoch wirkt die aufgeworfene Fragestellung relativ platt beantwortet.
Wirft man große moralische Fragen auf und greift den christlichen Glauben dabei frontal an, dann muss meiner Meinung nach jeder Schachzug sitzen. Ansonsten macht man sich unglaubwürdig. Die Aussage des Priesters im Zusammenhang mit den medizinischen Problemen, entspricht schließlich nicht dem, was die Kirche lehrt. Es entsteht durch den Film der (sicher beabsichtigte) Eindruck, die katholische Kirche wäre eine ideologisch-bösartige Institution, die lieber einen Menschen endlos, durch lebenserhaltende Maßnahmen leiden lässt, als von ihrem sturen Dogma der bedingungslosen Lebensbejahung abzulassen.
Es ist natürlich gutes Recht eines Kunstwerks, die katholische Lehre so darzustellen und Behauptungen bezüglich Kirche und Sterbehilfe aufzustellen, die nicht zutreffen. Die Kunst ist frei.
Dennoch hätte der Film sicher sehr viel an Durchschlagkraft gewonnen, hätte man sich angeschaut, was die Kirche wirklich zu dieser Thematik zu sagen hat. Sehen wir uns den Fall also noch einmal an: Eine vom Hals ab gelähmte Frau liegt leidend und unbeweglich über Jahre hinweg im Bett. Durch erhebliche Pflegefehler verrottet ihr Körper. Im Film ist ausdrücklich vom Gestank des unbehandelten Dekubitus die Rede.
Schließlich beschließt Maggie zu sterben, kann jedoch diesen natürlichen Weg nicht gehen, da sie durch das Beatmungsgerät und die intravenöse Ernährung künstlich am Leben erhalten wird. Gleichzeitig ist sie durch ihre Lähmung nicht in der Lage, selbst das Beatmungsgerät abzuschalten.
Hat also der Film recht und ist die Lehre der Kirche wirklich so dogmatisch verbohrt, diese schwerleidende Frau nicht sterben zu lassen?
Natürlich ist das Unfug. Maggie darf auch im Sinne der Kirche sterben. Dies erklärt z.B. Papst Johannes Paul II in seiner Enzyklika Evangelium Vitae. Hier spricht er ausdrücklich von einer „vehementia therapeutica“, das heißt von einem „therapeutischen Übereifer“ der modernen Medizin, der dazu führen kann, dass todgeweihten, leidenden Menschen der Tod mit allen Mitteln verweigert wird und diese zwanghaft, unter großen Leiden am Leben erhalten werden. Dies geschieht in der Praxis häufig aus Gründen der rechtlichen Absicherung oder weil der Patient sich selbst nicht mehr äußern kann. Dies ist jedoch nicht im Sinne der Kirche.
Papst Johannes Paul II schreibt hierzu:
„In diesen Situationen, wenn sich der Tod drohend und unvermeidlich ankündigt, kann man aus Gewissensgründen »auf (weitere) Heilversuche verzichten, die nur eine ungewisse und schmerzvolle Verlängerung des Lebens bewirken könnten, ohne daß man jedoch die normalen Bemühungen unterläßt, die in ähnlichen Fällen dem Kranken geschuldet werden«.“
Genauso, wie es unchristlich ist, zu töten, ist es unchristlich, einen Sterbenden mit unverhältnismäßigen Mitteln künstlich am Leben zu erhalten, wenn der Patient nur noch leidet, selbst gerne sterben möchte und keinerlei Hoffnung mehr auf Heilung und Genesung besteht. Im Falle unsers Filmes wäre Maggie schließlich ganz normal innerhalb weniger Minuten verstorben, hätte man das Beatmungsgerät abgeschaltet.
Dieser „therapeutische Übereifer“ ist also auch im katholischen Sinne unzulässig. Schließlich erklärt Maggie ausdrücklich, wie sehr sie leidet. Medizinisch besteht außerdem kein Zweifel daran, dass sie sich im Sterbeprozess befindet.
Dennoch ist die Handlung Frankies im kirchlichen Sinn tatsächlich moralisch problematisch. Schließlich schaltet er nicht nur einfach die Beatmungsmaschine ab, sondern verabreicht Maggie eine medizinisch vollkommen überflüssige Adrenalingabe. Insofern lässt Frankie Maggie nicht einfach nur sterben, sondern tötet sie.
Hingegen wäre die einfache Abschaltung des Beatmungsgerätes keine Euthanasie gewesen, also keine direkte Tötung, da nicht der Tod der Patientin erwirkt worden wäre, sondern nur der normale Sterbeprozesses in Gang gekommen wäre. Maggie wäre also ohne die Adrenalingabe ganz natürlich und schnell an ihrer unumkehrbar tödlichen Verletzung gestorben. Sie hätte also den Tod erfahren dürfen, wie es ausdrücklich ihr Wunsch war. Durch die ausdrückliche und überflüssige Tötung Maggies gewinnt die Aussage des Films jedoch an weiterer Problematik.
Hier zeigt sich nämlich die wichtige Scheidelinie zwischen Euthanasie und dem natürlichen Sterbenlassen eines Todgeweihten. Die Adrenalingabe im Film ist eine absichtsvolle Tötung, die einfache Abschaltung des Beatmungsgerätes (der stark sedierten Patientin) wäre es hingegen nicht gewesen.
Es geht der Kirche also nicht mit ihrer genauen Scheidung zwischen Euthanasie und Sterbenlassenkönnen, wie der Film behauptet, um ein stures Dogma der Lebensbejahung um jeden Preis, sondern um das Wohl konkreter Menschen. In diesem Fall ist das einmal Maggie, die unnötig leidet, aber auch Frankie, der sich durch die Adrenalingabe der Tötung eines Menschen schuldig macht.
Diese Situation hätte bei genauerem Blick auf die kirchliche Lehre auch im filmischen Sinn vermieden werden können. Die Bejahung des Lebens beinhaltet natürlich auch, dass ein todgeweihter Mensch sterben darf und nicht durch endlose medizinische Maßnahmen unnötig gequält wird. Das Recht auf einen würdigen Sterbeprozess ist schließlich Teil des Lebens.
Dies zu leugnen ist letztlich aber der entscheidende moralische Taschenspielertrick des Films. Indem er ein vermeintlich „stures Dogma“ der Kirche verurteilt, bejaht er das absichtsvolle Töten von Menschen im Rahmen der Euthanasie und gibt so ein pseudomoralisches Rechtfertigungsmuster vor, dass sich schon anhand des konkreten Erzählstrangs im Film widerlegen lässt: Die absichtsvolle Tötung Maggies durch Frankie war weder medizinisch, noch moralisch nötig. Es hätte ausgereicht, einfach die Beatmungsmaschine abzuschalten. Die stark sedierte Patientin hätte unter dieser Form des natürlichen Sterbens möglicherweise weniger gelitten, als unter der plötzlichen Adrenalingabe.
So jedoch ist der Film genau das, was er vermutlich sein wollte: Ein Plädoyer für Euthanasie und das Töten schwerkranker Menschen unter dem pseudomoralischen Vorwand, die christliche Bejahung des Lebens wäre ein überholtes Dogma und das Gebot: „Du sollst nicht töten (morden)“, in der Praxis nur bedingt anwendbar.
Vgl.:
Der Film „Million Dollar Baby“ ist zum Beispiel über Amazon erhältlich.
Die Enzyklika Evangelium Vitae von Johannes Paul II kann hier eingesehen werden.