Echte Empörung? NPD-Mann zum Ortsvorsteher gewählt

Derzeit ist in den Leitmedien die „Empörung“ groß. Mitglieder von SPD, CDU und FDP wählten den stellvertretenden Landesvorsitzenden der NPD Hessen zum Ortsvorsteher der kleinen Gemeinde Altenstadt-Waldsiedlung. Die im Ortsbeirat nicht vertretenen Grünen erklärten großspurig, sie wären „wie vor den Kopf gestoßen, dass Mitglieder demokratischer Parteien einen Verfassungsfeind in das repräsentative Amt eines Ortsvorstehers wählen“.

Aber hat man mit dem NPD-Mann wirklich einen „Verfassungsfeind“ gewählt oder nicht vielleicht in Wirklichkeit einen offiziell bezahlten Verfassungshüter? Die Frage ist logisch, wenn man bedenkt, dass alle rechtsradikalen Organisation in der Bundesrepublik, entweder grundsätzlich vom Verfassungsschutz unterwandert sind, oder aber zielgerichtet vom Verfassungsschutz gegründet wurden, um als sogenannte “Honigtöpfe” Rechtsradikale anzulocken. Insofern hat man in Altenstadt-Waldsiedlung möglicherweise einfach nur einen Verfassungsschutzmann gewählt, oder zumindest jemanden, der staatlich unter gründlicher Überwachung steht.

Aus dieser Problematik resultiert meiner Meinung nach auch im Mordfall Lübcke der ständige Hinweis, dass es sich bei Stefan Ernst um einen Einzeltäter handelt, der nichts, aber auch gar nichts mit der Organisation Combat 18 (C18) zu tun hat, obwohl dieser höchstwahrscheinlich Kontakte zu jener Organisation unterhielt. Selbst Wikipedia schreibt:

„Viele Beobachter zeigten sich verwundert über das offensive und wenig konspirative Auftreten von C18 Deutschland. Die Führungspersonen seien „erfahrene Leute, die die Grundregeln konspirativen Handelns durchaus kennen.“ und würden so agieren, als ob ihnen nichts passieren könnte. Auch habe das Bundesamt für Verfassungsschutz die C18-Struktur konsequent verharmlost und kein Interesse an der Zerschlagung der Gruppe. Dies ließe den Schluss zu, dass die Behörden C18 bewusst als „Honeypot“ installiert hätten, deren Strukturen de facto geschützt würden, da sie von Informanten der Behörden durchsetzt seien. Sie warnen vor dem Misserfolg dieser “Strategie”, wie bereits beim NSU in fataler Weise geschehen.“

Schließlich müssen wir bei den NSU-Morden davon ausgehen, dass vermutlich keiner derselben ohne erhebliche Mithilfe des Verfassungsschutzes zustande kam.

 

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