GEZ-Zwangsfernsehen: Meine Verfassungsklage gegen den Rundfunkbeitrag

Wer regelmäßig meinen Internettagebuch liest, weiß, dass ich aktuell nicht nur eine Klage gegen den Rundfunkbeitrag beim Bundesverfassungsgericht am Laufen habe, sondern am 10. Juli 2020 auch noch einmal vor dem Verwaltungsgericht Potsdam in meiner Sache verhandelt wurde. (Zeitgleich mit Heiko Schrang.)

Mit meinen Klagen kämpfe ich für unser aller Recht, selbst bestimmen zu dürfen, welche Medien wir finanzieren und welche nicht und damit welche geistige Richtung jeder von uns unterstützt und welche er ablehnt.

Schließlich betreiben Massenmedien Meinungsbildung. Was die Menschen denken, was sie geistig sind, wird durch die großen Medienhäuser bestimmt. ARD und ZDF sind dabei immer noch die wichtigsten Meinungsgestalter in Deutschland. Entgegen ihrer Verlautbarungen sind sie nicht neutral, sondern verfolgen eine ganz bestimmte Richtung. Sie sind linksgrün, sie sind opportunistisch und sie vertreten die Interessen undurchsichtiger Strukturen hinter den Kulissen.

Zahle ich nun an ARD und ZDF, dann unterstütze ich genau dieses linksgrüne Milieu, das sich in den Redaktionsstuben der großen Medienhäuser eingenistet hat und nun in der Bundesrepublik die politische Meinung und die geistige Prägung der Menschen vorgibt. Dies ist jedoch ein grober Verstoß gegen das Grundgesetz. Schließlich ist die im Grundgesetz verankerte Meinungsfreiheit ein hohes Gut. Meinungsfreiheit schließt aber auch die negative Meinungsfreiheit mit ein. Das heißt, ich habe nicht nur ein Recht darauf, frei meine Meinung zu äußern, sondern der Staat darf mich nicht zwingen, die Meinung anderer zu teilen. Das tut die Bundesrepublik jedoch, indem sie mich zwingt, die grünlinke Einheitspropaganda der öffentlich-rechtlichen Sender zu finanzieren. Insofern ist der Fernseh-Zwangsbeitrag verfassungswidrig und Zwangsfernsehen antidemokratisch.

Die Frage, die ich vor Gericht aufgeworfen habe lautet also: Hat ein Staat das Recht, den Menschen  unter Androhung von Gefängnisstrafe vorzuschreiben, linksgrüne Meinungsmache zu finanzieren? Und von „linksgrüner Meinungsmache“ einmal abgesehen: Hat er prinzipiell das Recht zu bestimmen, welche Sender die Menschen abonnieren? Schließlich würde ich auch die Zwangsfinanzierung eines nationalsozialistischen Senders ablehnen, hätte es so etwas wie einen Rundfunkzwangsbeitrag im Dritten Reich gegeben. Ich lehne jegliche Art von Zwangsfernsehen ab. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sollte unantastbar sein. So weit so gut.

Was geschieht nun aber in so einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht?

Naiv könnte man denken, dass hier ein neutraler und unabhängiger Richter über die Anliegen der Bürger gegenüber den Forderungen der halbstaatlichen Sender ARD und ZDF entscheidet. Dieser Richter prüft dann gründlich die Argumente der Bürger und wägt diese gegenüber den Interessen der Fernsehsender ab. Ich habe diese ideelle Situation, wie sie in einem normalen Rechtsstaat herrschen sollte, in folgender Grafik verdeutlicht:

Wer jedoch schon einmal an einem Verwaltungsgericht gegen den Zwangsbeitrag geklagt hat, weiß: Die Richter machen sich noch nicht einmal die Mühe, die Klageschriften der Bürger überhaupt zu lesen. Anstelle also objektiv die Argumente der Bürger ernst zu nehmen, machen sich die Richter an den Verwaltungsgerichten zu Anwälten der Interessen von ARD und ZDF.

Was also tatsächlich an Verwaltungsgerichten geschieht, wenn die Bürger sich für Informationsfreiheit einsetzen und gegen den Zwangsbeitrag klagen, zeigt folgende Grafik:

Die Landesrundfunkanstalten machen sich inzwischen entsprechend noch nicht einmal mehr die Mühe, überhaupt irgendwelche Schriftsätze bei Gericht einzureichen. Dies durfte ich in meiner aktuellen Klage vor dem Verwaltungsgericht Potsdam erfahren. Schließlich werden die Interessen der Sender ja durch den vorsitzenden Richter vertreten. Verwaltungsrichter sind  in einer modernen Gesinnungsdiktatur Anwälte der Landesrundfunkanstalten. Sie vertreten die Sender gegenüber den Bürgern. Entsprechend fiel auch das Urteil dieses „Richters“ aus. Ersparen wir uns die Details.

Das hat seinen Grund darin, dass für die Eliten die Massenmedien das wichtigste Werkzeug sind, mit dem die Menschen subtil in die gewünschte Richtung gelenkt werden können. ARD und ZDF sind also unverzichtbar, um das gegenwärtige System aufrechtzuerhalten und einen geistigen Zustand der Angst bei den Menschen zu schaffen, der dem Machterhalt dienlich ist. Kaum ein Richter besitzt in solch  einem System den Mut, sich dem Konformitätsdruck zu entziehen. Schließlich würde ein Urteil für den Bürger, gegen die Landesrundfunkanstalten dem sicheren Ende der Karriere als Richter gleichkommen.

Wer also den Mut besitzt, gegen den Rundfunkbeitrag zu klagen, muss damit rechnen, auf billigste Art und Weise abgekanzelt zu werden. Der Rechtsstaat hat sich demontiert und aufgelöst. Die Macht des  politisch-medialen Komplexes überschattet inzwischen alles. Die Menschen sind zum Spielball der massenmedialen Inszenierung geworden. In immer schnellerer Folge werden die Themen durchgepeitscht. Der Bürger ist dabei gegenüber ARD und ZDF nicht mehr als ein rechteloser Sklave. Die Situation erscheint hoffnungslos.

Doch ist das wirklich so?

Im Jakobusbrief heißt es:

„Widerstehet dem Teufel, so flieht er von euch; nahet euch zu Gott, so naht er sich zu euch.“ (Jakobus 4:7-8)

Das heißt, wer dem Bösen widersteht und sich den guten Mächten, sprich Gott zuwendet, wird am Ende auch im geistigen Sinn Sieger sein.

Die unsägliche Feigheit und Niedertracht jedoch, wie sie die Richter an den Verwaltungsgerichten zur Schau stellen, wird auf diese selbst zurückfallen.

Insofern besteht nicht nur Hoffnung auf ein Ende des Zwangsbeitrags. Im geistigen Sinn haben GEZ, ARD, ZDF, hat der ganze politisch-mediale Komplex schon jetzt verloren. Die Freiheit und die Wahrheit werden am Ende siegen. Hoffen wir also auf einen besseren Ausgang meiner Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

21 Replies to “GEZ-Zwangsfernsehen: Meine Verfassungsklage gegen den Rundfunkbeitrag

  1. Moin, wie sieht’s aus wenn man den meinungsbildungsauftrag der öffentlich rechtlichen Sender anzweifeln wird? Wenn man Beweisen kann das nicht neutral berichtet wird? Das würde ich gerne wissen.

    1. Mein Rechtsanwalt hat dieses Argument sehr ausführlich in unserer Zulassungsbeschwerde vor dem OVG Berlin Brandenburg vorgetragen. Wurde abgewiesen. Warten wir auf das Bundesverfassungsgericht.

      1. Um einen Anfang in Bezug auf ÖRR empfehle ich die Seite
        rundfunk-frei.de
        schauen lesen mitmachen

        Volksentscheid
        Bei der GEZ kämpft man gegen Windmühlen

        1. Schritt Dauerauftrag kündigen und warten bis alle drei Monate eine Rechnung kommt und dann evtl. überweisen.

    2. Schau mal auf die Site von Olaf Kretschmann, der auch der Initiator von “rundfunk-frei.de“ ist. Er hat ALLES (gesamten Schriftverkehr, Beweismittel, Klageschriften) chronologisch dargestellt. Aktuell ist seine Klage “Gewissensgründe“ – nach Durchlaufen aller VG – ebenfalls beim BVERFG anhängig.

  2. Als ein Argument gegen den Zwangsbeitrag wird die Unterstützung links grüner Politik genannt. Vielleicht ist das gegenwärtig so. Generell sollte die Argumentation fehlend Staatsferne lauten, gleich welcher aktuellen Politik. Problematisch ist aber dann weiterhin die Finnanzierungsfrage. Wenn hoheitlich ein Qualitatitätsmedien gesichert sein soll (die Definition und Quantität ist ein anderes Thema !) , wie koennte dies ohne Lobbyismus Risiko geschehen. Das ist vielleicht ein Grund warum Politik und Gerichte das Thema mit unredlichen Methoden unterdrücken.

    Wie auch immer. Die Auferlegung eines regelmäßigen wiederkehrenden Lebenslangen, Verwaltungsaktes mit pauschaler Finnanzierungsforderung ist feindlicher Akt gegen eine friedliche soziale Gesellschaftordung.

    Die stattliche Förderung einer Monopolentwicklung mit Eigenleben ist ebenso ein feindlicher Akt gegen die freie Wirtschaft , Kultur und den freien Jurnalismus .

    1. Die Klagen wurden natürlich politisch neutral formuliert.

      Es ist nicht Aufgabe eines Staates, ein 8 Milliarden teures Medienimperium zu betreiben. Wenn es denn sein muss genügt jedoch 1 staatlicher Fernsehsender + 1 Radiosender und gut. Das ist für ein paar Millionen im Jahr zu machen. Ein Rundfukbeitrag ist dafür nicht vonnöten. Diesen “Kleinbetrag” von wenigen Millionen kann der Bund aus seinen Steuereinnahmen finanzieren.

      Meiner Meinung nach braucht ein Staat jedoch überhaupt keine eigenen Medienanstalten. Er kann im Katastrophenfall per Gesetz auf private Sender zurückgreifen um Meldungen zu verbreiten. Über alles andere können privat finanzierte Medien genau so gut berichten.

  3. Gibt es dazu einen Gesetz? Meiner Meinung nach braucht ein Staat jedoch überhaupt keine eigenen Medienanstalten. Er kann im Katastrophenfall per Gesetz auf private Sender zurückgreifen um Meldungen zu verbreiten. Über alles andere können privat finanzierte Medien genau so gut berichten.

  4. Viel Erfolg! Wird nicht einfach. Der Staat hat das Gewaltmonopol und seine (!) Gerichtsbarkeit das Letztentscheidungsmonopol. Und das heißt in praxi die schärfste Waffe eines jeden Staates, ob demokratisch oder nicht: die sanktionslose Rechtsbeugung.
    Man kann das Gericht nur zwingen, diese so offensichtlich als irgendmöglich begehen zu müssen. Darin besteht die Kunst. Es erhöht auch die Wahrscheinlichkeit, vielleicht doch noch auf einen Skrupulanten zu treffen. Allerdings werden auch im besten Deutschland aller Zeiten, Richter so gut bezahlt und so gut gestellt, dass sie von solchen Regungen unabhängig bleiben können.

  5. Große Hoffnung würde ich auf die Klage beim Operetten-BVG nicht setzen, denn auch dort
    bestimmt die rot-grüne sozialistische Politkaste maßgeblich die Richtung. Empfehle, dazu mal die
    negativen Erfahrungen bei Danisch.de nachzulesen.
    Fakt ist leider: Es existiert heute nur noch eine Fassaden-Demokratie.

  6. Die Frage lautet anders, nämlich:
    Hat ein Staat das Recht, den Menschen unter Androhung von Gefängnisstrafe vorzuschreiben, Meinungen im staatlichen Interesse zu finanzieren?

    denn wer dem Teufel widerstehen will, der wende sich nicht nur einseitig gegen die Unfreiheit die ihn persönlich stört.
    Libertäres Denken wendet sich gegen jegliche Unfreiheit, egal ob von links oder rechts.

  7. Um einen Anfang in Bezug auf ÖRR empfehle ich die Seite
    rundfunk-frei.de
    schauen lesen mitmachen

    Volksentscheid
    Bei der GEZ kämpft man gegen Windmühlen

    1. Schritt Dauerauftrag kündigen und warten bis alle drei Monate eine Rechnung kommt und dann evtl. überweisen.

    1. Du hast doch nicht etwas jemals eine Rechnung von der “GEZ” erhalten. Die versenden doch garkeine. Auch nicht wenn mann diese immer und immer wieder anmahnt.

  8. Warum machen wir nicht eine Massenklage daraus, so wie bei den Abwassergebühren zbsp. Ich wäre dabei, vielleicht finden wir zu vielt mehr Gehör, denn auch ich sollte schon wegen GEZ Verweigerung in Beugehaft, nun zahle ich zähneknirschend

  9. Momentan werden fast alle Grundgesetze mit Füßen getreten und dabei spielen die öffentlich rechtlichen Sender große Rolle. Wie man sieht die machen sich noch nicht mal die Mühe es rechtlich zu begründen da es in der sogenannten Neuen Welt Ordnung keine Menschen Rechte vorgesehen sind. Durch den neuen Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 27. März 2020 stehen alle Grundgesetze unter gestellt bzw Bundesverfassungsgericht steht unter von EU Gesetze die Ursula von der Layen und Merkel und Makron und andere Pharma Lobbyisten erlassen. Ich persönlich sehe den einzigen Weg auf die Straße zu gehen und als große Masse der Bürger unsere Rechte zurück zu fördern.

  10. Wer die Beitragspflicht aufrecht hält muss im Gegenzug auch die Endgeräte zur Verfügung stellen und zwar kosten-neutral. Das wäre ja richtiger Wucher wenn bei diesem Zwang die Geräte noch aus eigener Tasche bezahlt werden sollen. Schließlich hat man noch das Recht mehrere Geräte zu besitzen laut Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.
    Warum also keine Forderungen stellen? z.B. Handy, Notebook, TV-Gerät etc. (pro Haushalt mindestens 3 Quallitätsgeräte). Außerdem wird man gezwungen für diese Geräte Strom zu verbrauchen was einen Eingriff in die Vertragsleistung Dritter (Energieversorger) darstellt. Kosten für Strom einfordern!

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