Jetzt geht es nach Karlsruhe!

Verfassungsbeschwerde gegen den Rundfunkbeitrag eingereicht

Noch im Dezember 2012 hatte ich kurz vor Einführung der neuen Haushaltsabgabe beantragt, mich wegen besonderer Härte von der Beitragspflicht zu befreien. Mein Antrag war unter anderem damit begründet, dass ich die Finanzierung der einseitigen Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Sender nicht mit meinem Gewissen vereinbaren kann (Artikel 4 des Grundgesetzes).

Dazu heißt es nämlich in § 4 Absatz 6 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags ausdrücklich:

„Unbeschadet der Beitragsbefreiung nach Absatz 1 hat die Landesrundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien.“

Ein Härteanfall ist also nicht nur möglich, sondern schließt nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts eine besondere Härte aus Gewissensnot mit ein. (BVerfG, Beschluss vom 12.12.2012 – 1 BvR 2550/12).

Trotz all der vorgetragenen Argumente jedoch hatte der Rundfunk Berlin Brandenburg im Juli 2013 meinen Härtefallantrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag mit einer fadenscheinigen Begründung abgelehnt. Nun folgten Schlag auf Schlag die Klage vor dem Verwaltungsgericht Potsdam und einige Jahre später dann die Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.

Doch auch hier sprach sich die Justiz immer einseitig für die Interessen der öffentlich-rechtlichen Sender aus. Ganz im Sinn des bekannten Liedes aus der DDR hatte die Partei, das heißt der öffentlich-rechtliche Rundfunk, immer Recht. Die Möglichkeit des rechtlichen Gehörs bestand für mich nicht. Die vorgetragenen Argumente wurden ohne argumentative Auseinandersetzung beiseite gewischt. Es entstand so für meinen Rechtsanwalt der Eindruck:

„Mehr als einen Knopfdruck am PC zur Einsetzung von Textbausteinen haben die Gerichte nicht geliefert.“

Nun wurde am 16. Januar diesen Jahres die Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Der lange Text enthält eine Fülle von Argumenten, von denen ich eines exemplarisch herausgreifen möchte. Und zwar das, was ich in meinen Worten als die Problematik des Staates im Staat bezeichnen möchte.

Denn darüber, ob die Bundesrepublik noch eine echte Demokratie ist oder wir es eher mit einer Demokratieinszenierung zu tun haben, kann gestritten werden. Fakt ist jedoch, dass zumindest dem Anschein nach die Bürger z. B. durch Wahlen einen gewissen Einfluss ausüben dürfen. Diese Möglichkeit der Einflussnahme besteht jedoch bei ARD und ZDF nicht. Die Bürger besitzen, was die öffentlich-rechtlichen Sender anbelangt, überhaupt kein Mitspracherecht.

Dagegen haben die Sender nicht nur eine Verfügungsgewalt über alle Wohnungen innerhalb der Bundesrepublik, ihnen ist auch noch das hoheitliche Recht zugestanden, ohne gerichtliche Prüfung vollstreckbare Titel auszustellen und diese durch die Vollstreckungsbehörden vollziehen zu lassen.

Mein Rechtsanwalt formuliert das in seiner Verfassungsklage wie folgt:

„Die Anstalten verfügen über die Selbstverwaltung für ihren inneren Bereich. Der Abgabenschuldner hat nicht Teil an der Selbstverwaltung und ist daher der Selbstverwaltungshoheit nicht unterworfen. Die Erhebung der Rundfunkabgabe durch hoheitliche „Feststellungsbescheide“ greift jedoch über den Bereich der Selbstverwaltung hinaus in das Allgemeine Gewaltverhältnis Staat/Bürger hinein. Soll diese Ausübung hoheitlicher Gewalt verfassungsrechtlich zulässig sein, muss die Behörde, die im Außenverhältnis hoheitlich handelt, der Fachaufsicht durch die Landesregierung unterliegen, parlamentarischer Kontrolle zugänglich sein und damit insgesamt in demokratischem Legitimationszusammenhang stehen. Indem es der Landesgesetzgeber versäumt hat, die rechtlichen Voraussetzungen für die Fachaufsicht zu schaffen, stellt er den Rundfunk außerhalb des demokratischen Legitimationszusammenhangs.“

Und nun kommt der entscheidende Satz:

„ Der Beschwerdeführer ist somit einer öffentlichen Gewalt ausgesetzt, die nicht im demokratischen Legitimationszusammenhang steht.“

Meiner Meinung nach ist das eine entscheidende Aussage: Und zwar auch in Bezug auf die derzeitige politische Lage. Wir haben es somit im Fall der öffentlich-rechtlichen Sender mit einem eigenständigen politischen Gebilde zu tun, über das der Bürger, als eigentlicher Herrscher in der Demokratie, keinerlei Einfluss ausübt. Der Bürger ist der einseitig links-grünen Beschallung durch ARD und ZDF auf Gedeih und Verderb ausgeliefert. Weder in Bezug auf die dort verbreiteten Inhalte, noch auf die Strukturen, kann der Bürger mit demokratischen Mitteln Einfluss nehmen.

Weiter heißt es im Text:

„Die hoheitlichen Befugnisse der Rundfunkanstalten im allgemeinen Gewaltsverhältnis werfen eine Grundsatzfrage des Verfassung-und Verwaltungsrechts auf, die durch das Bundesverfassungsgericht bisher noch nicht geklärt ist.

Der Tatbestand „Wohnung“, der von den Rundfunkanstalten als „Raumeinheit “ definiert wird, begründet über die zentrale Erfassung aller Wohnungen und Wohnungsinhaber beim „Beitragsservice“ Köln eine umfassende Herrschaft der Rundfunkanstalten über die existenziellen Grundlagen der gesamten Bevölkerung. Eine solche universale Herrschaft steht zu den Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die zu den sonstigen öffentlichen Aufgaben nur peripher erscheinen, außer jedem Verhältnis.“

Ein starkes Argument, wie ich finde. Mal schauen, ob und wann sich das Bundesverfassungsgericht mit dieser Klage beschäftigt oder ob es auch wieder nur heißt: „ARD, ZDF haben immer Recht, darum Genossen, es bleibt dabei…“

23 Replies to “Jetzt geht es nach Karlsruhe!

  1. War es nicht bei der letzten Verfassungsklage so, das der Bruder von dem, der die Rundfunkgebühren sich ausgedacht hatte, der vorsitzende Verfassungsrichter war? Ich wünsche auf jeden Fall Viel Glück und eine baldige Verhandlung und würde mich freuen vom ergebniss zu hören

    1. Doch, genau so war es… Und so wird es wieder sein. Und selbstverständlich ist der Richter völlig unbefangen und urteilt nach Recht und Gesetz. Korrupter wie dieses Konstrukt geht es kaum!

  2. Viel Erfolg wünsch ich. Kannst Du mir mal bitte Dein Aktenzeichen beim BVerfG mitteilen? Habe auch eine Klage meines Gewissens beim VG Potsdam anhängig und würde da Deine gerne mit anführen. Danke.

      1. Auf was hatte zuvor, das Bundesverfassungsgericht geschaut ? Auf dem ehemaligen gekauften Verfassugsrichter, der die Expertise von ARD UND ZDF Deutschlandradio geschrieben hatte. Oder auf dem Bruder der selbst noch Bunesverfassungsrichter und Vizepräsident war. Unsere Einzahlungen sollten in das Programm investiert werden und nicht an irgendwelche Richter. Nur um die Pro fit gear zu stillen.

        1. Bezugnehmend auf die Feststellung ihres Anwalts zum “Tatbestand Wohnraum”, können sie durch ihren Anwalt ja mal abklären lassen, inwieweit die Kopplung des Wohnraum an den Rundfunkbeitrag das Recht auf Wohnraum verletzt, da eine legale Möglichkeit den Rundfunk abzumelden im Gegensatz zur den Rundfunkgebührenordnung bei der man seine Empfangsgeräte abmelden konnte, angegriffen wird.
          Siehe z. B. Verfassung des Landes Berlin Artikel 28.

          Artikel 28
          (1) Jeder Mensch hat das Recht auf angemessenen Wohnraum.

          Die einzgen Möglichkeiten den Rundfunkbeitrag legal nicht zu zahlen bestehen somit darin sich von seinem Wohnraum in die Obdachlosigkeit abzumelden, zu sterben, sich Taub-Blind zu machen, so sehr zu verarmen das man in den Genuss der Befreiung kommt, oder aus Deutschland auszuwandern.
          Ich sehe all diese Möglichkeiten mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

  3. Ich wünsche dir viel Erfolg!!!
    Ich habe von meiner Stadt eine Zahlungsaufforderung bekommen.
    Ich habe Angst vor dem Rattenschwanz der da kommen könnte, wenn ich nicht zahle!
    Kann man mir einen Tipp geben was ich machen kann ??
    Gruß Ilona

    1. Hallo Ilona, bei “gez-boykott” ist ein Unterforum “Vollstreckung” vorhanden, dort mal im zutreffendem Bundesland informieren, Grüße

    2. Einen Brief schreiben, daß Du den Beitrag aus Gewissensgründen ablehnst. Um Ärger zu vermeiden, könntest Du unter Vorbehalt zahlen,also dem Brief Bargeld beilegen.

  4. Danke Benjamin für dein Arrangement in Sachen “GEZ”, viel Erfolg in Karlsruhe.
    Sehr gute Argumentation von dir und deinem Anwalt. Leider wird auch beim sogenannten “Verfassungsgericht” nach politischer Weisung entschieden, siehe hierzu die hier schon genannte Causa “Kirchhof&Kirchhof”, unvorstellbar was hier abläuft und mit welche Frechheit das dem Beitragszahler hingeschmissen wird.

    Nochmals viel Erfolg und die besten Grüße aus Brandenburg von Udo

    1. Bisher ist weiter nichts passiert. Olaf Kretschmann meinte, dass Verfassungsbeschwerden wegen Rundfunkbeitrag in der Regel innerhalb der ersten drei Monate ohne Angabe von Gründen durch Karlsruhe zurückgewiesen werden.

      Spannend wird es erst, wenn die Klage angenommen wird. Dann können sich auch andere an die Klage “anhängen” und von den Verwaltungsgerichten verlangen, dass das eigene Verfahren ausgesetzt wird, bis in meiner oder einer anderen Klage eine Entscheidung durch Karlsruhe getroffen wurde.

      Olaf sagte mir, dass seine Klage schon seit über 6 Monaten beim Bundesverfassungsgericht liegt, ohne dass die Klage angenommen wurde. Man schweigt einfach. Vermutlich, damit sich niemand auf diese Klage berufen kann, um das eigene Verfahren auszusetzen.

      Es bleibt also spannend 😉

  5. Nicht viel Passiert….?!

    Warum wird eigentlich keine Petition gestartet, die mal richtig einschlägt ? Bislang habe ich Petitionen gefunden, in denen grade mal ein Paar hundert Unterzeichner standen – was mich sehr verwundert. Noch mehr verwundert mich, das auf Hallo-Meinung geprahlt wird, das es angeblich 4 Millionen Gebühren-Verweiger gibt – Herr Weber ist sich leider für eine Quelle dieser Zahl zu schade. Auf Rundfunk Volksentscheid.de haben sich auch “nur” ca. 130.000 registriert.

    Wenn ihr eure medialen Kanäle mit Olaf Kretschmann und weiteren Aktivisten zur verbreitung der Petition nutzen würdet, müsste sich doch mal was bewegen lassen – und wenn so eine Petition mit 500.000 oder mehr Unterzeichnern beendet wird, hätte das zumindest eine Signalwirkung !!

    Ich würde nicht warten / hoffen, das aus Karlsruhe irgend etwas kommt…….

    1. Ich hatte seinerzeit zwei Petitionen gestartet und mir viel Arbeit damit gemacht, war persönlich im Landtag und hatte mit den zuständigen Abgeordneten gesprochen. Mehr als einen feuchten Händedruck hat mir das nicht eingebracht.

      Meine inzwischen etwas abgeklärtere Meinung dazu: Man kann den politisch-medialen Komplex nicht dazu zwingen, sich selbst abzuschaffen. Massenmedien und Politik sind eine miteinander verwobene Veranstaltung, bei denen beide Seiten voneinander profitieren. Sie können weder erwarten, dass die Politik etwas gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk unternimmt, noch können Sie erwarten, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk zum Beispiel ernsthaft kritisch in einem größerem Rahmen über z. B. Angela Merkel berichtet. Beide sitzen im gleichen Boot. (Die Gerichte sitzen da übrigens auch mit drin.)

      Die einzige Chance da wieder rauszukommen ist, in noch deutlich größerem Maß die Zahlung zu verweigern.

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