Kondome, Handschellen und Kinderrechte

Als wir noch in Deutschland lebten, sollte eines unserer Kinder im Rahmen einer Woche zur sexuellen Vielfalt ein homosexuelles Coming-out einüben, in eine Fühlkiste mit Handschellen, Schnullern und Kondomen greifen oder lernen, dass die Geschlechtergrenzen zwischen Mann und Frau nur soziale Konstrukte sind.

Nachdem sich unser Kind (14 Jahre) die Broschüre durchgeschaut hatte, wollte es jedoch ausdrücklich nicht mehr diese Projektwoche besuchen. Unser Kind empfand das dort dargebotene Programm als „irgendwie unangenehm“ und fühlte sich hierdurch peinlich berührt. „Kein Problem!“ dachten wir und erlaubten ihm entsprechend, für die geplanten fünf Tage die Parallelklasse zu besuchen.

Zunächst geschah weiter nichts. Einige Wochen später jedoch erhielten wir eine Einladung zum Direktor der Schule. Ich ging alleine hin, da ich mir nicht viel dabei dachte. Denn was sollte schon sein. Mein Kind hatte ja nicht die Schule geschwänzt, sondern nur die Parallelklasse besucht und kein Mensch glaubt doch ernsthaft an diesen „Genderquatsch.“ Wie sollte ich mich täuschen.

Entgegen meiner Erwartungen war nicht nur der Schuldirektor anwesend, sondern auch die Fachbereichsleitung Biologie, sowie eine für Gender und Sexualerziehung zuständige Dame von übergeordneter Stelle.

Da es gleich hart zur Sache ging, fühlte ich mich wie vor ein Tribunal gestellt. Man versuchte mich zu bearbeiten, wie wichtig es doch für mein Kind wäre, sich mit diesem „großartigen“ Programm zur sexuellen Vielfalt auseinanderzusetzen. Mein Kind hätte eine wichtige Chance verpasst.

Als ich darauf erwiderte, dass man heutzutage doch praktisch an jeder Ecke die Chance hätte, sich mit diesen Themen auseinanderzusetzen, folgen die üblichen Fragen, was ich denn tun würde, wenn mein Kind homosexuell wäre usw. Ungläubig nahm man zur Kenntnis, dass meine Kinder frei wären, selbst ihre Erfahren und Entwicklungen im Leben durch zu machen und ich ihnen da nicht rein reden würde. Der Versuch, mich in eine sexualfeindlich, puritanische Ecke zu drängen, scheiterte kläglich.

Dann versuchte man mich, mittels Fachbegriffen aus der Linguistik zu schlagen. Als studierter Germanist hielt ich jedoch locker dagegen. Ich blieb dabei, dass ich von der Vorstellung, Mann und Frau wären  soziale Konstrukte, nichts halte. Den sogenannten sprachlichen Zeichen „Mann“ und „Frau“ (Signifikant) steht nicht nur eine Vorstellung (Signifikat) gegenüber, sondern eine konkrete empirische Wirklichkeit. Die Unterscheidung in genau zwei Geschlechter hat also sprachgeschichtlich Sinn gemacht, da sie reale Phänomene der Außenwelt beschreibt und tatsächlich zwei Geschlechter bei Mensch und Tier existieren.

Mit solchem Widerstand hatte man nicht gerechnet. Es kam zum Eklat. Man drohte damit, mein Kind müsse von der Schule gehen, wenn ich nicht etwas mehr Einsicht mitbrächte. Ich drohte daraufhin im Gegenzug mit meinen Kontakten zu größeren alternativen Medien. Das würde einen Skandal geben, wenn mein Kind die Schule verlassen müsste. Vor diese Aussicht gestellt, knickte die Gegenseite ein und mein Kind durfte an der Schule bleiben.

Kurz zur Erläuterung: Das Hauptargument der Gendertheorie basiert auf der Theorie sprachlicher Zeichen. Das sprachliche Zeichen entspricht zum Beispiel dem gesprochenen Laut „Mann“ (Signifikant). Dieses Lautzeichen „Mann“ zeigt auf ein Bezeichnetes, das heißt auf eine Vorstellung oder Begriff davon, was ein „Mann“ ist (Signifikat). Erst diese Vorstellung eines Mannes wiederum zeigt schließlich auf einen konkreten Mann in der empirischen Wirklichkeit.

           Begriff                            Signifikat
              /\                                 /\
             /  \                               /  \
            /    \                             /    \
           /      \                           /      \
          /        \                         /        \
    Zeichen ...... Gegenstand      Signifikant ...... Referent
    (Wort)           (Ding)

Darüber hinaus ist diese Ordnung und Gliederung der Welt durch sprachliche Zeichen kulturell unterschiedlich. Andere Kulturen organisieren die empirisch erfahrbare Welt mittels dieser Zeichenstruktur anders, als wir das tun. Berühmtes Beispiel hierfür sind die vielen verschiedenen Wörter für Schnee in den Eskimosprachen. Was für uns einfach nur Schnee ist, das gliedert sich bei den Eskimos in zig verschiedene Schneearten. Für Eskimos ist es schließlich überlebenswichtig, zwischen Schnee, Schnee und Schnee unterscheiden zu können, für uns macht das alles keinen Unterschied.

Diese Entdeckung führte in der Gendertheorie zu der Annahme, auch das Geschlecht des Menschen in zahlreiche verschiedene Abstufungen und fließende Übergänge zerlegbar wäre. „Mann“ und „Frau“ reichen also als sprachliche Zeichen nicht mehr aus. Man erfindet einfach immer neue sprachliche Zeichen hinzu und erschafft sich so, zumindest in der Vorstellung der Genderisten, eine Vielzahl neuer Geschlechter.

Ein Beispiel ist das der Objektsexualität. Kaum ist das sprachliche Zeichen erfunden, kann die entsprechende soziale Gruppe die öffentliche Wahrnehmung für sich in Anspruch nehmen. So heißt es im Spiegel über objektsexuelle Menschen, die sich zum Beispiel in einen Fernseher verlieben:

„So große Unterschiede habe ich gar nicht wahrgenommen. Auch Objektsexuelle verlieben und entlieben sich, haben Gefühlsschwankungen und Liebeskummer. Keiner geht einfach ins Kaufhaus und sucht sich seinen Partner aus. Das ist vergleichbar mit Liebe zwischen Menschen – und Michèle hatte zum Beispiel auch mal eine Beziehung zu einem Mann, Sonnili ist sogar Mutter und Oma.“

Und, um es einmal scherzhaft zu formulieren: Für Projekttage zur sexuellen Vielfalt an Schulen eröffnet das Konzept der Objektsexualität neue Perspektiven. Anstelle der vielleicht schon etwas in die Jahre gekommen Homosexualität, könnten die Kinder dann zur Abwechslung in Rollenspielen einstudieren, wie sie ihren Eltern beibringen können, dass sie sich in einen Schrank verliebt haben: „Mama, ich möchte meinen Kleiderschrank heiraten!“

Doch Spaß beiseite: Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat am 26. November 2019 ihren Gesetzentwurf für die Aufnahme von „Kinderrechten“ ins Grundgesetz bekanntgegeben. Demnach soll Artikel 6 GG um einen neuen Absatz 1a erweitert werden mit folgendem Wortlaut:

“Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.”

Schon im ersten Satz wird klargemacht, dass Kinder in Zukunft nicht mehr im geschützten Raum einer Familie aufwachsen sollen, sondern in der „sozialen Gemeinschaft“. Entsprechend sollen die „Kinderrechte“ mit einem Absatz 1a noch vor das Elternrecht in Absatz 2 gestellt werden. Wie es in einer aktuellen Petition heißt, ist das „ein Paradigmenwechsel hin zu Kollektivismus und Sozialismus.“ Die Familie hat im Sinne des Kulturmarxismus ausgedient. Entsprechend werden es Eltern in Zukunft immer schwerer haben, die Rechte ihrer Kinder gegenüber staatlichen Übergriffen zu verteidigen.

 

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