Warum ich nie wieder Rundfunkbeitrag zahlen muss

Seit 2010 engagiere ich mich für Informationsfreiheit in Deutschland. Jeder soll das Recht haben, selbst zu bestimmen, welche Medien er nutzen und bezahlen möchte und welche nicht. Als sich damals die Neuordnung der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender abzeichnete, meldete ich als erstes Radio und Fernsehen ab und zahle seit her nicht mehr.

http://presse-und-informationsfreiheit.blogspot.com/2017/06/als-die-gez-mein-beitragskonto-loschte.html

Mein Buch u.a. über die Hintergründe des Zwangsbeitrags

Als nächstes reichte ich dann im Dezember 2012 einen Härtefallantrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag ein. Dieser wurde mit einem (damals noch persönlichen und ausführlichen Schreiben) durch den RBB abgelehnt:

http://presse-und-informationsfreiheit.blogspot.com/2013/10/hartefallantrag-den-rundfunk-berlin.html

Hiergegen habe ich im Juli 2013 Widerspruch eingelegt:

http://presse-und-informationsfreiheit.blogspot.com/2013/10/widerspruch-gegen-den.html

Im Oktober 2013 startete ich dann zwei erste Petitionen für Berlin und Brandenburg um eine Reform der Haushaltsabgabe unter sozialen und demokratischen Gesichtspunkten zu erwirken.

http://presse-und-informationsfreiheit.blogspot.com/2013/10/bitte-unterstutzt-meine-petitionen-fur.html

Diese Petitionen wurden vom Berliner Senat und dem Landtag Brandenburg mit Standardbriefen abgewiesen:

http://presse-und-informationsfreiheit.blogspot.com/2014/05/berliner-senatskanzlei-lehnt-petition.html

Weitere Petitionen mit mehreren tausend Unterschriften startete ich 2015:

http://presse-und-informationsfreiheit.blogspot.com/2015/07/ablehnung-der-petition-mit-2344.html

Um hier noch einmal etwas Druck zu machen, hatte ich mich im September 2015 mit dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses des Landtags Brandenburg getroffen:

http://presse-und-informationsfreiheit.blogspot.com/2015/09/treffen-im-landtag-brandenburg-mit-dem.html

Zwischenzeitlich hatte ich im Dezember 2013 meine erste Klage gegen den Zwangsbeitrag eingereicht.

http://presse-und-informationsfreiheit.blogspot.com/2013/12/klage-gegen-den-rbb-eingereicht.html

In Folge kam es zu berühmt-berüchtigten Massenverfahren von Potsdam:

http://presse-und-informationsfreiheit.blogspot.com/2014/08/massenhinrichtung-der-beitragskritiker.html

Gegen diese Urteil hat dann mein Rechtsanwalt vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einen Antrag auf Zulassung zur Berufung gestellt. Dieser Antrag ist bis zum heutigen Tag (August 2019) nicht abschließend bearbeitet worden.

http://presse-und-informationsfreiheit.blogspot.com/2014/11/antrag-auf-zulassung-der-berufung-beim.html

http://presse-und-informationsfreiheit.blogspot.com/2014/11/oberverwaltungsgericht-bestatigt.html

Doch mein Einsatz für Informations- und Meinungsfreiheit geht weiter. Derzeit sind erneut wieder zwei Klagen vor dem Verwaltungsgericht Potsdam am Laufen. Da ich noch nie gezahlt habe, sind zwischenzeitlich circa 1400 Euro an Rundfunkbeitrag aufgelaufen.

Diese Beiträge wurden erst nach Ablauf von drei Jahren, also als die Sache bereits verjährt war, mit Bescheiden festgesetzt. Überdies waren diese Bescheide für eine Wohnung erhoben worden, in der wir noch nie gewohnt hatten.

Da ich der Richterin mitgeteilt habe, dass wir nach England umgezogen sind und uns die nächsten Tage auch offiziell aus Deutschland abmelden, versucht diese nun, mich ohne mündliche Verhandlung abzuservieren.

Hier meine Antwort:

Verwaltungsgericht Potsdam

Friedrich-Ebert Str. 32

14469 Potsdam

Macclesfield, 15.8.2019

 

Ihr Zeichen: VG 11K…, VG11 K…

 

Sehr geehrte Frau…,

 

danke für Ihr Schreiben vom 15. Juli 2019 und Ihre Anfrage, die Verfahren ohne mündliche Verhandlung abzuschließen.

 

Wie aus den von Ihnen angeforderten Schreiben der Meldebehörden hervorgeht, wurden die Bescheide des Rundfunks Berlin Brandenburgs für eine Anschrift ausgestellt, unter der wir zu keinem Zeitpunkt unseres Lebens gewohnt haben und unter der sich meiner Meinung nach auch kein bewohnbares Gebäude befindet. Überdies wurden die Bescheide vielfach nach Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist ausgestellt, so dass die Bescheide des Rundfunks Berlin Brandenburgs auch unter dieser Hinsicht keine Rechtsgültigkeit besitzen können.

 

Würde also in Bezug auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk an Verwaltungsgerichten nach rechtsstaatlichen Prinzipien entschieden werden, könnte ich mich entspannt zurücklehnen, und Ihre Entscheidung abwarten. Sie müsste auf jeden Fall lauten, die offensichtlich unsinnigen Bescheide des RBB aufzuheben. Darüber hinaus müsste meine Klage wegen der offenkundigen Einschränkung der negativen Meinungsfreiheit durch den Rundfunkzwangsbeitrag an das Bundesverfassungsgericht zur weiteren Prüfung weitergeleitet werden.

 

Da sich ARD und ZDF jedoch längst als Staat im Staat etabliert haben und ihr Machtbereich inzwischen groß genug zu sein scheint, praktisch alle bisher durch die Bürger angestrengten Gerichtsverfahren zu Gunsten der Öffentlich-Rechtlichen ausgehen zu lassen, möchte ich auf einer mündlichen Verhandlung bestehen. Mir ist bewusst, dass dies wahrscheinlich nichts am Ausgang der Verhandlung ändern wird. Ihr Urteil wird, so fürchte ich, dahingehend ausfallen, dass es unerheblich sei, ob die Wohnungssteuer für eine falsche oder eine richtige Wohnung erhoben wurde. Der Zwangsbeitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist unter allen Umständen zu zahlen. Denn faktisch geht es ja darum, die Hegemonie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im „demokratischen“ Meinungsbildungsprozess zu sichern und zu stärken, um den Fortbestand der gegenwärtigen Demokratiesimulation zu gewährleisten. Die Massen müssen gelenkt werden und dafür braucht es zentralistisch organisierte, mediale Steuerungsinstrumente. Schließlich kann man in einer „Demokratie“ nichts dem Zufall überlassen. Sprich die „freie“ Meinungsbildung des Bürgers sollte möglichst im Rahmen des Planbaren bleiben, so dass die richtige Gesinnung innerhalb der Bevölkerung sichergestellt ist. (Der Fachbegriff hierfür ist „Framing“ ein entsprechendes geheimes Handbuch der ARD ist Anfang dieses Jahres aufgeflogen.)

 

Doch die Problematik der mangelnden Rechtsstaatlichkeit reicht weiter. In Anbetracht seines vermutlichen Sieges in diesem Verfahren, drohte uns der RBB schon einmal vorausgreifend bezüglich der strittigen Bescheide mit Zwangsvollstreckung, Erzwingungshaft und weiteren „demokratisch-freiheitlichen“ Zwangsmitteln, selbstverständlich ohne das Ende dieses Verfahrens abzuwarten. Warum sollte er auch? Vermutlich wird er nach Eintreibung der Beiträge für die frei erfundene Wohnung für den gleichen Zeitraum auch noch für weitere frei erfundene Wohnungen Gelder eintreiben. Ein Durchschnittsgehalt von 120 Tsd. Euro jährlich für alle Mitarbeiter bei ARD und ZDF bis zum Mikrofonhalteassistenten, muss ja schließlich irgendwie finanziert werden. Überdies kämpfen ARD und ZDF ja schließlich für „Buntheit und Vielfalt“, gegen  die „Feinde der Menschlichkeit“, für die Interessen von „Schwulen, Lesben und Muslimen“ und für die Überwindung des „traditionellen Familienbildes“, wie es im „Framing Manual“, dem internen Kommunikationsstrategiepapier der ARD heißt. (Wie auch immer das alles realpolitisch zusammengehen mag.)

 

Insofern haben Sie bitte Verständnis dafür, dass ich jenen, die mich seit Jahren mit dieser Ungeheuerlichkeit belästigen und sich dabei hinter der Anonymität einer großen Institution verstecken, gerne in die Augen schauen möchte und entsprechend auf einer mündlichen Verhandlung bestehe. Sollte ich nicht persönlich erscheinen können, werde ich einen Rechtsanwalt oder einen nahen Verwandten beauftragen, mich in dieser Sache zu vertreten.

 

Bekanntlich stirbt die Hoffnung zuletzt. Es wäre daher schön, wenn das (durch unsere Steuergelder finazierte) Gericht seiner Aufgabe nachkommen könnte und uns, eine Familie mit fünf Kindern vor den kriminellen und verfassungswidrigen Machenschaften der öffentlich-rechtlichen Sender schützt. Danke!

 

Mit freundlichen Grüßen

Benjamin Kaiser

Herzlich

Benjamin Kaiser

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