Beitragsservice droht mit 1000 Euro Bußgeld – Über 1000 Euro offener Rundfunkbeitrag

Haben Sie auch noch nie Rundfunkbeitrag gezahlt? Ich gehöre zu den wenigen Menschen in Deutschland, die erfolgreich bisher noch keinen einzigen Cent entrichtet haben. Inzwischen beläuft sich die Forderung des Rundfunks Berlin Brandenburg gegen mich auf über 1000 Euro. Dies können die GEZ-Sender natürlich nicht auf sich sitzen lassen und drohen nun im Fall unserer Firma mit bis zu 1000 Euro Bußgeld, sollten wir diese nicht endlich zur Fernsehberieselung anmelden.

Für Neulinge auf dem Gebiet der GEZ-Verweigerung hier vorab drei kleine Hinweise:

  1. Schreiben Sie niemals an den Beitragsservice, sondern immer nur an die zuständige Landesrundfunkanstalt.
  2. Schicken Sie Ihr Schreiben immer per Einschreiben oder Fax. Sonst geht es in der Regel „verloren“.
  3. Für Brandenburger und Berliner ein kleiner Insiderhinweis, die direkte FAX-Nummer des RBB-Justitiariats lautet: 030 97993 60109.

Hier mein Antwortschreiben an den Rundfunk Berlin-Brandenburg:

Rundfunk Berlin-Brandenburg
Masurenallee 8-14
14057 Berlin

Ihr Zeichen XXX

XXX, Großbritannien , 5.November 2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Klara Verlag & Manufaktur GmbH ist ein kleines Unternehmen ohne Angestellte, das wir gründeten, um unseren Lebensunterhalt als kinderreiche Familie (5 Kinder) zu sichern.

Nun drohen Sie uns mit einem Bußgeld von 1 Tsd. Euro, da wir nicht auf Ihre Schreiben geantwortet haben.  Schon diese Tatsache spricht für sich und zeigt, was für eine Philosophie Ihr Unternehmen prägt: Einesteils „Toleranz“ und „Offenheit“ predigen, andernteils aber knallhart gegen kritische Stimmen vorgehen.

Wir wissen natürlich, dass die Staatsgewalt auf Ihrer Seite steht und Sie in der Lage sind, Kritiker der von Ihnen verbreiteten Gesinnung zu inhaftieren und zwangsweise zu vollstrecken. Dennoch werden wir, wie im privaten Bereich auch, für unsere Firma unter keinen Umständen Rundfunkbeitrag entrichten.

Dies hat seinen Grund u.a. darin, dass wir politisch anderer Meinung sind als Sie und entsprechend nicht bereit sind, die von Ihnen verbreitete, einseitige Meinung finanziell zu fördern. Dies betrifft zum Beispiel die von Ihnen mit vorangetriebene Neudefinition des Familienbegriffs. Bei unserem Widerstand  berufen wir uns auf Artikel 4 und 5 des Grundgesetzes, die uns einmal Gewissensfreiheit zubilligen und überdies das Recht zugestehen, nicht gegen unser Gewissen die Verbreitung einer politischen Meinung befördern zu müssen, die uns zum Nachteil gereicht.

Sie können sicher sein, dass wir uns nicht durch Sie einschüchtern lassen. Wir werden den gleichen Weg gehen, wie ihn 1944 mein Großvater gegangen ist, der die Meinung der damaligen Eliten ebenfalls nicht teilte: Wir werden notfalls auch ins Gefängnis gehen.

Wir weisen darauf hin, dass wir über zahlreiche Kontakte zu einflussreichen freien Medien verfügen und jede Gewaltanwendung durch Sie und ihre Helfershelfer großflächig publik machen werden. Überdies werden wir gegen jeden Bescheid Widerspruch einlegen und gegen jeden Widerspruchsbescheid klagen, wie wir dies bereits im privaten Bereich getan haben. (Beitragsnummer: XXX)

Mit freiheitlichen Grüßen – Gott segne und beschütze Sie

Benjamin Kaiser

Hier auch noch der aktuelle Beitragsbescheid für den privaten Bereich:

Herzlich

Benjamin Kaiser

 

4 Replies to “Beitragsservice droht mit 1000 Euro Bußgeld – Über 1000 Euro offener Rundfunkbeitrag

    1. Auch Rundfunkbeiträge verjähren nach drei Jahren. Die vollen 1200 € ab 2013 können also nicht von der Landesrundfunkanstalt geltend gemacht werden. Möglicherweise wird das versucht, aber da sollte man dann auf jeden Fall Einspruch wegen Verjährung erheben.

  1. Kein Bußgeld und keine Drohung sondern nicht gezahlte Rundfunkbeitrage, in einem Informationsbrief, der keine rechtlichen Konsequenzen und Mittel bedarf. Erst der Bescheid MUSS widersprochen werden, dann am besten den Klageweg einschlagen, das kostet aber viel Zeit und Jura-Wissen. Ich schlage vor Verfassungsklage zu erheben, weil der Rechtsweg nahezu ausgeschöpft ist, sammle dazu alle möglichen Klagegründe gegen den Rundfunkbeitrag, lese viel alles was es so gibt, am besten über das GEZ-Boykott-Forum. Lege 1500 euro beiseite um ggf. zu zahlen, wenn der Gerichtsvollzieher die gütliche einigung schickt per “Zwangsvollstreckungssache” bedenke dass es einer Mahnung bedarf, bedenke dass Mahngebühren nicht vollstreckbar sind (Az. 4 B 46/18, VG Schleswig-Holstein)…dies bedeutet Kampf. Kannst hier keine rechtlichen Mittel einlegen ! Das wäre sinnlos.

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